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Daten & Fakten
Historie
Sommer 1997:
Dr. Volker Haas, Polizeipräsident von Stuttgart, hat die Vision von einem Haus der Gerechtigkeit.
26. November 1997 bis 31. Mai 1999:
Der Polizeipräsident und Projektleiter Dr. Haas setzt einen Geschäftsführer ein. Das Projektbüro wird bei der Polizei
angegliedert und koordiniert die Umsetzung und Steuerung des Modellprojektes.
1. Juni 1999 bis 31. Mai 2002:
Die Modellprojektphase wird wissenschaftlich vom ism (Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.) begleitet und
schließt mit dem Praxisbericht der Arbeitsebene ab.
11. März 2003:
Eine gemeinsame Pressemitteilung des Innenministeriums, des Justizministeriums und der Landeshauptstadt Stuttgart zur Fortführung
des Haus des Jugendrechts wird veröffentlicht. Die wissenschaftliche Evaluation des ism wird vorgestellt.
1. Juni 2002 bis 31. Mai 2005:
In dieser Zeit läuft die Projektphase, die mit dem Werkstattbericht der Arbeitsebene endet.
1. Mai 2006:
Der Kooperationsvertrag zur Bekräftigung der weiteren Zusammenarbeit durch die Behördenleiter der beteiligten Institutionen wird
unterzeichnet.
Seit 2. Mai 2006:
Das Haus des Jugendrechts ist eine dauerhafte Einrichtung.
1. Juni 2009:
10-jähriges Jubiläum mit Festakt im Großen Saal des Rathauses.
1. Januar 2014:
Erweiterung des Haus des Jugendrechts unter Übertragung der bewährten Strukturen der optimierten Zusammenarbeit auf den gesamten
Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt mit nunmehr 9 Stadtbezirken.
Personalstand
Die Staatsanwaltschaft war im Kernbereich des Haus des Jugendrechts bisher mit 1 Dezernentin und 1 Servicekraft vertreten. Mit der
Erweiterung wurde um einen zusätzlichen Dezernenten und eine halbe Servicekraft aufgestockt. Damit ist die Staatsanwaltschaft im Haus
des Jugendrechts nunmehr mit 2 Dezernenten und 1,5 Servicekräften präsent.
Das Polizeipräsidium ist mit 1,5 Servicestellen und 9 Personalstellen (3 Schutzpolizei / 6
Kriminalpolizei) und das Jugendamt mit 1,3 Personalstellen und 1 Servicekraft im Haus vertreten. Durch die Erweiterung ändert sich bei
der Polizei und dem Jugendamt der Personalstand im Kernbereich des Haus des Jugendrechts nicht.
Die Vertreter der einbezogenen Behörden, 11 Jugendsachbearbeiter der betroffenen 3 Polizeireviere und die benannten Ansprechpartner
der betroffenen 3 Beratungszentren des Jugendamtes, bleiben organisatorisch an ihren Dienststellen vor Ort.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt bleibt wie bisher mit 3 Jugend(schöffen)- richterinnen und 2 Geschäftsstellen vertreten.
Sachliche Zuständigkeiten
Die Errechnung der Personalstellen bei der Polizei im Kernbereich erfolgte nach der allgemeinen Stellenzuweisung aufgrund der
Polizeilichen Kriminalstatistik.
Ausgenommen in der Sachbearbeitung bei der Polizei sind Tötungs und Staatsschutzdelikte, Rauschgifthandel, sowie Fälle schwerer Kriminalität, deren Bearbeitung Spezialkenntnisse erfordern.
Die Polizei im Kernbereich bearbeitet zudem alle Verfahren von Heranwachsenden nach dem Tatortprinzip in den Stadtbezirken Bad Cannstatt
und Münster.
Die 11 Jugendsachbearbeiter der von der Erweiterung betroffenen Polizeireviere bleiben gemäß ihrer landesweiten
Aufgabenbeschreibung für die einfache und mittlere Kriminalität für alle unter 18-Jährigen nach dem Wohnortprinzip
zuständig. Die Bearbeitung der schweren Kriminalität und der Verfahren gegen Heranwachsende nach dem Wohnort- und Tatortprinzip
fallen grundsätzlich nicht in ihre Zuständigkeit.
Der Leiter der Polizei im Haus des Jugendrechts hat bei der Polizei die Koordinierungs- funktion. Der Arbeitsanteil im Kernbereich des Haus des Jugendrechts beträgt - bei der Polizei ca. 70 % - bei der Staatsanwaltschaft 100% - bei der Jugendhilfe im Strafverfahren 100% - beim Amtsgericht ca. 20%.