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Haus des Jugendrechts - Erweiterung




Auszug aus dem Koalitionsvertrag "Baden-Württemberg gestalten: Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ." zwischen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 - 2021, Seite 76:

STRAFRECHT: HAUS DES JUGENDRECHTS HAT SICH BEWÄHRT

In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich gemeinsam unter einem Dach. Die kurzen Wege machen möglich, zeitnah auf Straftaten zu reagieren, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurden. Auf der Grundlage des Erziehungsgedankens, der im Jugendstrafrecht verankert ist, können so umgehend Angebote gemacht und Lösungswege aufgezeigt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus des Jugendrechts stehen als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht zur Verfügung. Wir werden die bestehenden Häuser des Jugendrechts evaluieren und bedarfsgerecht fortentwickeln.

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