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Haus des Jugendrechts - Erweiterung
Auszug aus dem Koalitionsvertrag "Baden-Württemberg gestalten: Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ." zwischen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 - 2021, Seite 76:
STRAFRECHT: HAUS DES JUGENDRECHTS HAT SICH BEWÄHRT
In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich gemeinsam unter einem Dach. Die kurzen Wege machen möglich, zeitnah auf Straftaten zu reagieren, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurden. Auf der Grundlage des Erziehungsgedankens, der im Jugendstrafrecht verankert ist, können so umgehend Angebote gemacht und Lösungswege aufgezeigt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus des Jugendrechts stehen als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht zur Verfügung. Wir werden die bestehenden Häuser des Jugendrechts evaluieren und bedarfsgerecht fortentwickeln.
Wir mussten uns zusammenraufen
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Gleich zu Beginn unserer Arbeit wurde sichtbar, dass das lückenhafte Wissen über die Arbeitsinhalte und gesetzlichen Voraussetzungen der jeweils anderen Institutionen zu Spannungen führte. Um organisatorische Abläufe zu harmonisieren wurde es wichtig, sich den Kopf des anderen zu zerbrechen und über den eigenen Tellerrand zu schauen.
Datenschutzfragen führten in der täglichen Arbeit zwischen Polizei und Jugendgerichtshilfe zu Missverständnissen. Ein Datenschutzseminar durch den Sozialdezernenten beim Landkreistag Baden-Württemberg wurde veranstaltet.
Örtlicher Bereich
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Von 1999 bis 2013 umfasste die örtliche Zuständigkeit des Haus des Jugendrechts die zwei Stadtbezirke Bad Cannstatt und Münster mit insgesamt ca. 74.000 Einwohnern, davon ca. 14.000 unter 21 Jahren.
Zum 1. Januar 2014 wurde die optimierte Zusammenarbeit unter Nutzung der Strukturen im Haus des Jugendrechts auf den gesamten Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt und damit auf insgesamt neun Stadtbezirke erweitert.
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst neben Bad Cannstatt und Münster sieben weitere Stadtbezirke: Weilimdorf, Feuerbach, Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen, Untertürkheim und Obertürkheim.Von der Erweiterung profitieren die jungen Menschen der drei weiteren Polizeireviere und drei Beratungszentren. Mit den jahrelang bewährten Strukturen ist das Haus des Jugendrechts nunmehr zuständig für ca. 232.000 Einwohner, davon ca. 46.000 unter 21 Jahren.
Virtuelles Haus des Jugendrechts
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Nachdem mancherorts alternative überlegungen auf ein „virtuelles“ Haus des Jugendrechts abzielen, soll hierzu kurz Stellung genommen werden.
Verlockend erscheint die kurzfristige und ohne finanziellen sowie organisatorischen Aufwand durchführbare Umsetzung. Das „virtuell“ bedeutet aber, dass das Zusammenwirken auf eine rein elektronische und telefonische Ebene – wie bereits vielerorts üblich – verlagert wird.
Dadurch wird aber gerade der wichtige persönliche Kontakt „face to face“ für den Jugendlichen mit den Ansprechpartnern der einzelnen Institutionen nicht gelebt und zum anderen fehlen die kurzen Wege zwischen den Institutionen „Tür an Tür“ und von „Hand zu Hand“.
Dies wird dem besonderen Anspruch eines „realen“ Haus des Jugendrechts nicht gerecht.
Politische Bewertung
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Seit Bestehen der Konzeption fand das Haus des Jugendrechts regelmäßig mit einem eigenen Passus Erwähnung in den Koalitionsvereinbarungen der jeweils aktuellen Landesregierung. 2011 hatte die erfolgreiche Konzeption Haus des Jugendrechts starken Rückenwind durch die neu gewählte grün/rote Landesregierung bekommen.
Am 6. Februar 2012 öffnete in Pforzheim das zweite Haus des Jugendrechts in Baden-Württemberg seine Türen. Weitere Häuser des Jugendrechts sind in Planung. Im Januar 2014 wurde der Erweiterung in Stuttgart umgesetzt. Im Januar 2015 wurde in Mannheim ein Haus des Jugendrechts eröffnet. Weitere Häuser des Jugendrechts sind in Heilbronn zum Jahresende 2017 und in Ulm für das Jahr 2018 geplant.
Erweiterung Haus des Jugendrechts
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Im Oktober 2011 besuchte der rechtspolitische Sprecher der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion im Landtag das Haus des Jugendrechts in Stuttgart.
Im März 2012 informierte sich der Justizminister des Landes Baden-Württemberg ausführlich vor Ort über unsere Arbeit. Aus der Mitte der Arbeitsebene wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Idee zur Erweiterung des Haus des Jugendrechts auf den gesamten Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt mit insgesamt neun Stadtbezirken vorgestellt.
Der Justizminister hat die Anregung spontan aufgegriffen und die Entwicklung eines Konzeptes zur Prüfung der Möglichkeiten einer Erweiterung dem Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart übertragen.
Im Januar 2014 konnte mit der Umsetzung der Erweiterung begonnen werden.
Der Kern des Haus des Jugendrechts bleibt als dauerhafte Einrichtung in seiner bewährten Gesamtstruktur erhalten.
Mit der Erweiterung wurde die Staatsanwaltschaft im Haus um einen Dezernenten und eine halbe Servicestelle verstärkt.
Von den betroffenen drei Polizeirevieren werden alle 11 Jugendsachbearbeiter und von den örtlichen drei Beratungszentren werden benannte Ansprechpartner mit einbezogen.
Die Akteure in den sieben betroffenen Stadtbezirken arbeiten weiter dezentral in ihren Dienststellen. Die gewachsenen Kontakte, Kooperationen und Personenkenntnisse vor Ort bleiben erhalten und werden weiter gepflegt.Im Übrigen wurden die Besprechungs- und Kommunikationsabläufe an die bewährten Strukturen im Haus des Jugendrechts angeglichen.
Damit werden die Unterschiede im Stadtbezirk (Kern) und im Flächenbezirk (Erweiterung) berücksichtigt und durch eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen optimiert.