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Haus des Jugendrechts
Krefelder Str. 11
70376 Stuttgart
Haus des Jugendrechts - Kurzfassung
Juni 1999: Start der erfolgreichen Arbeit im Haus des Jugendrechts Stuttgart in den zwei Stadtbezirken Bad Cannstatt und Münster.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Amtsgericht gehen gemeinsam neue Wege im Umgang mit der Jugenddelinquenz.
Einheitliche Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner, kurze Wege und abgestimmtes Handeln prägen unsere Zusammenarbeit.
Wichtig ist uns den jungen Menschen ganzheitlich zu betrachten und die Maßnahmen und Hilfen aller Beteiligten gut abzustimmen. So kann ein individueller Maßanzug für seine momentane Lebenssituation geschneidert werden.
Unser oberstes Ziel ist, den jungen Menschen in seiner sozialen Entwicklung zu fördern und ihn vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren.
Januar 2014: Das Haus des Jugendrechts wird auf sieben weitere Stadtbezirke ausgedehnt. Der Kernbereich bleibt als dauerhafte Einrichtung in seiner bewährten Struktur bestehen.
Im Erweiterungsbereich arbeiten die Akteure der drei Polizeireviere und drei Beratungszentren dezentral zusammen. Gewachsene Kontakte, Kooperationen und Personenkenntnisse bleiben so erhalten und werden weiter gepflegt.