Suchfunktion
Fallbeispiele
Anhand einiger ausgewählter Fallbeispiele wollen wir die übergreifende und vernetzte Struktur der Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts anschaulich verdeutlichen.
... "der Teufel bleibt mein Begleiter"
-
“Du musst überlegen, was du vorher tust, keinen interessiert, was du am Ende tust”.
Das sind Zeilen, die im Rap von Mehmet vorkommen, das ist seine Geschichte:
Mehmet kommt als Kleinkind zusammen mit seinen Eltern und den beiden älteren Geschwistern aus einer Kleinstadt in der Türkei nach Stuttgart. Bereits zu Beginn der Grundschulzeit zeigen sich Verhaltens- und Lerndefizite. Er muss deshalb mehrmals die Schule wechseln. Er besucht schließlich eine Förderschule für Lernbehinderte. In der 5. Klasse erfolgt die Beschulung in einer Kleinklasse mit mehr Betreuungszeit der Lehrer für den Einzelnen. Auch hier setzen sich die Schwierigkeiten fort. Mehmet kann sich nicht an Regeln halten, beschimpft Mitschüler aber auch Lehrer, bedroht manche seiner Mitschüler und beschädigt Schuleigentum.
Im Rahmen der durch das Haus des Jugendrechts angebotenen Schulsprechstunden berichtet die Schulleiterin von den Verhaltensauffälligkeiten Mehmets. Über die Drehscheibenfunktion der Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts wird das Beratungszentrum sofort über die Gefährdung der Entwicklung von Mehmet informiert. Das Beratungszentrum nimmt Kontakt zur Familie auf und bietet Beratung und Unterstützung an.
Mit Straftaten wird Mehmet ab dem 12. Lebensjahr auffällig. Zunächst sind es „nur“ Sachbeschädigungen, später aber auch Körperverletzungen. Mehmet versucht vor den Eltern solche Vorfälle geheim zu halten und lässt entsprechende Briefe der Behörden
verschwinden. Sowohl der Kontakt der Schule als auch der Polizei zu Mehmets Eltern ist schwierig.Im Rahmen der ersten Fallkonferenz zeigt sich, dass beide Elternteile wenig Zeit haben und viel arbeiten müssen; sie sind hoch verschuldet. Außerdem scheint Mehmet als jüngstes Kind der Familie eine Sonderrolle zu haben, einen „Prinzenstatus“. Von den Eltern wird Mehmet verwöhnt. Ihnen fehlt es an Konsequenz dem Sohn gegenüber, so dass Mehmet nach seinen eigenen „Gesetzen“ lebt. Von der Schule wird die Unterbringung außerhalb des Elternhauses empfohlen.
Bei der nächsten Fallkonferenz wird deutlich, dass die Schwierigkeiten von Mehmet weiter zugenommen haben.
Er ist jetzt häufig von zu Hause abgängig, bleibt aber nicht zu Hause, wenn ihn die Polizei zurück bringt. Durch das Beratungszentrum wird eine türkischsprachige Erziehungsberatung für die Eltern vermittelt, außerdem gibt es einen Erziehungsbeistand für Mehmet. Trotz dessen Bemühungen gelingt es nicht auf Mehmet einzuwirken und eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Vor allem die Mutter sucht in ihrer Ratlosigkeit immer wieder das Gespräch beim Beratungszentrum, ist aber im familiären Alltag nicht in der Lage sich dem Sohn gegenüber anders zu verhalten und sich durchzusetzen.
Mit 14 Jahren und Erreichen der Strafmündigkeit kommt es zu mehreren Gewaltdelikten und anderen Straftaten. Eine weitere Beschulung ist nicht möglich. Das Beratungszentrum ist durch die Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts und durch die Polizei über die zunehmenden Probleme informiert. Es wird intensiv nach einer Unterbringung für den Jugendlichen außerhalb Stuttgarts gesucht. Auch die Eltern sind mittlerweile damit einverstanden, dass der Sohn aus dem Umfeld herausgenommen wird.
Da es zu weiteren massiven Delikten kommt, beantragt die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts Haftbefehl. Die Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus informiert das Beratungszentrum, das zur gleichen Zeit einen Heimplatz für Mehmet hätte. Dort kann er nur aufgenommen werden, wenn kein Haftbefehl besteht. Nach einem Austausch zwischen Beratungszentrum, Jugendhilfe im Strafverfahren und Staatsanwaltschaft wird Mehmet durch das Beratungszentrum informiert, dass er sich freiwillig beim Haftrichter stellen soll. Das ist die einzige Möglichkeit für ihn die tatsächliche Inhaftierung zu vermeiden.
Ein Freund von Mehmet, der das Haus des Jugendrechts ebenfalls kennt, sorgt dafür, dass Mehmet beim Haftrichter erscheint. Daraufhin wird der Haftbefehl, gegen die Auflage sich ins Heim zu begeben, außer Vollzug gesetzt. In der Folgezeit versucht Mehmet im Heim zurechtzukommen. Dort entwickelt er sich ganz gut. Es ist aber schwierig, weil er nie Regeln kannte, an die er sich halten musste. Er konnte bislang immer alle gegeneinander ausspielen. Gelernt hat er seit Jahren nicht. Er bemüht sich, er leistet Arbeitsstunden ab und muss Drogentests absolvieren.
Nachdem er doch einmal vom Heim abgängig ist, informiert die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts das Beratungszentrum, dass er eine weitere Chance erhalten kann, wenn er sich sofort wieder im Heim einfindet; das klappt. Die Vernetzung zwischen Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Polizei und Heim ist extrem eng. Er darf uns nicht „durch die Maschen schlüpfen“, sonst können wir das Risiko nicht eingehen und er erlebt – wie früher – Androhungen ohne Folgen und Verbindlichkeit.
Schließlich muss er das Heim aber doch verlassen, weil es hier ebenfalls zu Straftaten gekommen ist. Vom Heim aus wird er zur zuständigen Jugendrichterin im Haus des Jugendrechts gebracht. Diese entscheidet, dass er mit engen Auflagen bezüglich der Strukturierung seines Tagesablaufs zunächst auf freiem Fuß bleiben kann. So muss er u.a. drei Tage pro Woche acht Stunden lang in einem Bauhof arbeiten. Sie informiert gleichzeitig die Staatsanwältin im Haus des Jugendrechts und die dortige Jugendhilfe im Strafverfahren.
Vereinbart wird zwischen Gericht und Jugendgerichtshilfe, dass Mehmet im engen zeitlichen Abstand Beratungsgespräche führt.
Mehmet kämpft, es fällt ihm unendlich schwer, schon das Aufstehen. Es läuft auch nicht problemlos. Per Telefon, SMS und über Kumpel muss er „bei der Stange gehalten werden“. Es überfällt ihn bei der Arbeit „extreme Unlust“.
Mit den Terminen zum Reden tut er sich leichter. Er probiert auch aus, ob er uns nicht ausspielen kann, ob Kopfweh ihn vor Arbeit schützt und ob er nicht in eine angenehmere Stelle wechseln kann. Er merkt schnell, dass es keinen Spielraum gibt und er fängt an stolz zu sein, dass er durchhält. Mehmet schafft es, seinen engen Auflagen nachzukommen. Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendhilfe im Strafverfahren und Gericht sind über die aktuelle Situation von Mehmet jederzeit informiert.
Bei einer weiteren Fallkonferenz Monate später erscheint Mehmet zusammen mit seinen Eltern. Eine deutliche Verhaltensänderung ist festzustellen. Die Eltern sind mit seinem Verhalten zu Hause wesentlich zufriedener als früher und auch er selbst bringt zum Ausdruck, dass er sich in Zukunft anders verhalten will. Dennoch sind seine Probleme noch nicht gelöst. Es ist schwierig in Stuttgart eine Schule zu finden, die ihn aufnimmt. Außerdem hat er starke schulische Defizite. Aus diesem Grund wird im Rahmen eines weiteren Jugendstrafverfahrens eine Betreuungsweisung ausgesprochen. Hier wird er durch Nachhilfe auf den erneuten Schulbesuch vorbereitet, außerdem wird intensiv nach einer weiteren Schulmöglichkeit für ihn gesucht.
Die Mühen haben sich gelohnt:
In einem Projekt, das Schule und Arbeit mischt, zum Hauptschulabschluss führt und für das er auch etwas Geld erhält, wird er aufgenommen. Weitere Straftaten sind seither nicht bekannt. Das Durchhalten ist und bleibt schwierig. Die vergangenen Jahre sind nicht so schnell abzustreifen.
So endet der Rap von ihm auch mit
… „der Teufel bleibt mein Begleiter“.
Uns interessiert alle, was Mehmet am Ende tut. Wir wünschen ihm, dass er den Kampf gewinnt.
"Mädchenjahre einer Zicken-Queen"
-
Mayas Mutter ist frisch geschieden und schwanger, als sie nach Stuttgart zieht. 1994 kommt Maya zur Welt. Mit 12 Jahren begegnet sie erstmals ihrem Vater und der Stiefschwester; Maya ist nicht interessiert. Das Verhältnis zu ihrer alleinerziehenden, schwer alkoholkranken Mutter ist problembehaftet, weshalb Maya bereits in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht
werden muss. Die damit verbundenen Belastungen führen zu einer Vielzahl zeitlich eng aufeinanderfolgenden Straftaten – insbesondere Körperverletzungen. Einen Schulabschluss hat Maya bis heute nicht erlangt.2007, mit 13 Jahren, fällt Maya erstmals polizeilich auf. Kinder der nahe ihrem Wohnort gelegenen Grundschule berichten bei der Schulsprechstunde den zuständigen CaMP -Mitarbeitern (CaMP = Cannstatter Modellprojekt Polizei - Polizei im Haus des Jugendrechts) von „dem Mädchen“, vor dem sie Angst haben und das ihnen gedroht hat, sie zu schlagen.
Schon beim ersten Kontakt mit Maya und der Mutter wird schnell klar, dass Mutter und Tochter Probleme miteinander haben. Maya ist vorlaut, frech und nimmt auch kein Blatt vor den Mund, wenn ihre Mutter dabei ist. Das CaMP leitet die Info über die Jugendhilfe im Strafverfahren in ihrer Drehscheibenfunktion an das Beratungszentrum weiter.
Bald muss die Polizei am Wohnort einschreiten, weil Maya handgreiflich gegenüber ihrer Mutter geworden ist. Bei Anhörungen im CaMP wird bekannt, dass die Mutter wegen Alkohol- und Tablettenabhängigkeit bereits in Therapie war. Das Jugendamt wird erneut auf die eigentlich untragbare Situation – psychisch kranke, alleinerziehende Mutter – aufmerksam gemacht.
Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft wegen Strafunmündigkeit eingestellt.
Anfang bis Mitte 2008 folgen weitere Anzeigen u.a. wegen Ladendiebstahl, Sachbeschädigung durch Brandlegung sowie erneuter Gewalt gegenüber der Mutter. Bei den zahlreichen polizeilichen Anhörungen wird versucht, Maya ins Gewissen zu reden. Mit ihrer Mutter, die sich eigentlich bemüht gibt, wird oftmals gesprochen. Nach einer Anhörung findet ein Sofortgespräch mit der alkoholisierten Mutter und Maya bei der Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts statt.
Ein akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Weitere Mitteilungen ans Jugendamt folgen. Dort werden mehrere Gespräche mit Maya und Mutter geführt. Vom CaMP wird zum Beratungszentrum enger Kontakt gehalten. Die Verfahren müssen wiederum wegen Strafunmündigkeit eingestellt werden.
Die Aggressionen bekommen jetzt auch Mitschülerinnen zu spüren. Anzeigen, in denen Maya Opfer sein soll, kehren sich schnell um, da Maya die Auseinandersetzungen begonnen hatte. Bei Anhörungen spielt sie dennoch die Unschuldige: „Die anderen haben angefangen“ oder „die haben mich schief angeschaut“. Im August wird Maya noch als Strafunmündige erkennungsdienstlich behandelt. Die Staatsanwältin nutzt die Gesprächsbereitschaft von Maya, um ihr den möglichen weiteren Weg aufzuzeigen, wenn sie weiter straffällig werden sollte und strafmündig wird.
Maya ist nicht wirklich zugänglich und scheint die vielen Signale nicht zu verstehen.
Im Herbst 2008 finden immer wieder Gespräche des CaMP-Mitarbeiters mit der Schulleitung wegen der Probleme in der Schule statt. Lösungsansätze werden gesucht. Aufgrund der fortschreitenden Pubertät von Maya steigt das Interesse an Jungs. Im Alter von 14 Jahren lernt sie einen auswärtigen Jungen kennen, bei dem sie nun regelmäßig ist. Anzeigen wegen „Eifersuchtsdramen“ – Widersacherinnen kratzen, beißen, beleidigen – folgen. Auch gegenüber der Mutter wird Maya wieder gewalttätig. Das Beratungszentrum wird informiert. Ein Gespräch bei der Staatsanwältin zeigt die innere Zerrissenheit von Maya auf. Die Verfahren werden nochmals eingestellt; von Maya wird eine Verhaltensänderung erwartet.
Maya wird im Schwellentäterprogramm (Landesweites Programm Jugendliche Schwellentäter) aufgenommen.
Die Mutter ist mit der Situationtotal überfordert. Sie sucht vergeblich das Gespräch mit ihrer Tochter. Sie meldet sich immer wieder beim CaMP, wenn sie nicht mehr weiter weiß. Bei den zahlreichen Telefonaten wird bemerkt, dass sie zum Teil stark alkoholisiert ist. Die Hauptschule ist daran interessiert, dass sich etwas verändert. Ein Termin zur Lösungsfindung im staatlichen Schulamt wird vom CaMP befürwortet. Gastgeberin ist die Schulrätin, eingeladen werden die Schulleiterin, ein Vertreter vom Jugendamt, der Leiter der Schule für Kranke, die Mutter, Maya und der CaMP-Mitarbeiter. Jeder schildert seine Sichtweise. Vom CaMP wird nochmals verdeutlicht, dass Maya zu Hause bei der Mutter nicht funktionieren kann. Die Mutter hat große Schwierigkeiten „loszulassen“. Sie beteuert, dass sie dann niemanden mehr hat, sie lieber alles erleidet, aber nicht alleine sein will. Mayas Mutter wird klar gemacht, dass es nicht um sie, sondern um ihre Tochter geht. Unter Tränen willigt sie in eine Unterbringung in eine Jugendwohngruppe außerhalb von Stuttgart ein.
Die Unterbringung wird von Maya im Einvernehmen mit ihrer Mutter nach ca. drei Monaten abgebrochen. Versuche von Jugendamt und CaMP, die Mutter umzustimmen, sind vergeblich.
Die Befürchtung, dass alles wieder von vorne los geht, ist begründet. Nach einer kurzen Zeit des Friedens folgen über das Jahr 2009 abermals Rohheitsdelikte gegenüber der Mutter und Ladendiebstähle. Eine erste Verhandlung bei Gericht wegen einer Tätlichkeit gegenüber der Mutter findet im Februar 2009 statt. Maya bekommt Arbeitsstunden. Eine Verhaltensänderung bleibt aus.
Angebote des Beratungszentrums auf freiwilliger Basis schlägt Maya aus. Gericht, Staatsanwaltschaft und Beratungszentrum beraten und sehen in der Teilnahme am Projekt WeiBer (WeiBer: Weisungsberatung für gewalttätige Mädchen/junge Frauen, zur Aufarbeitung ihrer wiederholten Gewalttätigkeit; das Projekt wird vom Jugendamt angeboten und geleitet), eine sinnvolle Maßnahme.
Bei Maya fruchtet sie jedoch nicht; weitere Verhandlungen folgen.
In einer Fallkonferenz mit Jugendhilfe im Strafverfahren, CaMP und Staatsanwaltschaft wird die Mutter überzeugt, dass es ein Fehler war, Maya wieder nach Hause zu holen. Maya wird Ende 2009 vorübergehend im Stuttgarter Jugendschutzheim untergebracht. Die anschließende auswärtige Unterbringung geht nicht lange gut.
Maya sucht sich dort ihre „Freundinnen“ gut aus. Gemeinsam „terrorisieren“ sie Mitbewohnerinnen. Ein Mädchen wird von ihr ans Bett gefesselt, zwangsweise mit Alkohol „abgefüllt“ und geschlagen. Nach einer Zwischenstation zu Hause, wo die Mutter wieder Opfer ist, wird sie von Juni bis September 2010 in weiteren Jugendheimen untergebracht. Dort „zofft“ sie sich abermals mit Mitbewohnerinnen.
Maya wird im Intensivtäterprogramm (Landesweites Programm Jugendliche Intensivtäter) aufgenommen. Vier Fallkonferenzen mit Maya und ihrer Mutter finden statt. Die Probleme sind übermächtig, eine Lösung nicht in Sicht.
Im Dezember 2010 wird die Anklage wegen der „Heimsache“ bei Gericht verhandelt. Gegen Maya wird ein Schuldspruch mit einjähriger Bewährungszeit verhängt. Drei neue Anklagen wegen Schwarzfahrens, Unterschlagung und Körperverletzung werden von der Staatsanwältin bei Gericht angekündigt. Während die meisten Taten aus der Zeit vor dem letzten Urteil stammen, wurde die erneute Körperverletzung nur zwei Tage nach dem Urteil begangen.Weil Maya in der Verhandlung einen guten Eindruck macht und die Körperverletzung im Zusammenhang mit ihrer schwierigen Familiengeschichte steht, wird unter Einbeziehung des Urteils vom Dezember erneut ein Schuldspruch verhängt. Maya wird klargemacht, dass dies die letzte Chance sei, einer drohenden Inhaftierung zu entgehen. Wichtig ist, dass Gericht, Bewährungshilfe und Beratungszentrum schnell erfahren, wenn sie erneut „ausbricht“. Das CaMP wird informiert.
Maya wird für die einjährige Bewährungszeit eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt. Sie muss binnen vier Monaten 120 Arbeitsstunden leisten, wobei im Vorverfahren geleistete Stunden - dort hatte sie 80 Stunden auferlegt bekommen - angerechnet werden können. Sie soll wiederholt am Projekt WeiBer teilnehmen, ein Projekt bei der
Caritas zur Nachholung ihres Schulabschlusses und Vermittlung in die Arbeitswelt (AKKU: Projekt der Caritas zur beruflichen Orientierung von jungen Mädchen und Frauen über einen Zeitraum von 6-12 Monaten) absolvieren sowie eine bereits begonnene Verhaltenstherapie weiterführen.Die Bewährungszeit beginnt „holprig“. Maya leistet binnen drei Wochen sämtliche Arbeitsstunden ab, erscheint jedoch erst nach eindrücklicher Ermahnung zu den Gesprächen im Projekt „WeiBer“. Drei Monate nach Erlass des Urteils teilt die Bewährungshelferin mit, dass Maya –inzwischen 16 Jahre alt – schwanger ist; einen Monat später, dass Maya die Beratungsgespräche beim Projekt „AKKU“ schwänzte und dort gekündigt wurde.
Daraufhin wird für Mitte August 2011 eine gerichtliche Anhörung terminiert – dabei sind auch die Bewährungshelferin, ihre Mutter und die Betreuerin ihrer Wohngruppe. Maya wird an die Verbindlichkeit ihrer Bewährungsauflagen erinnert. Deutlich wird, dass Maya nach wie vor Schwierigkeiten hat, ihre Termine zu ordnen und zuverlässig wahrzunehmen.
Ihr wird klar gemacht, dass sie deshalb im sogenannten Nachverfahren zu einer Jugendstrafe – ggf. ohne Bewährung – verurteilt werden kann. Dieses Verfahren werde jedoch erst nach einigen Wochen eingeleitet und ganz davon abgesehen, wenn sie sich zuverlässig zeige. Dies scheint zu fruchten: Im Oktober 2011 teilt die Bewährungshelferin mit, dass Maya ihre Termine nun ernst nimmt. Auch die weiteren Auflagen, insbesondere die Verhaltenstherapie, werden zuverlässig erfüllt.
Die Schwangerschaft verändert Maya. Neue Straftaten bleiben aus. Ende 2011 bringt sie einen gesunden Jungen zur Welt. Sie wohnt nun in einer Mutter-Kind-Einrichtung und fühlt sich dort wohl. Dort soll sie die nächsten ein bis zwei Jahre bleiben.
Zur Mutter ist die Beziehung nach mehreren Alkoholrückfällen weiter problematisch, aber es besteht Kontakt.
Im März 2012 wird der gegen Maya verhängte Schuldspruch getilgt, weil sie ihre „Bewährungszeit“ bestanden hat, insbesondere keine Straftaten mehr beging und von der Bewährungshelferin eine positive Prognose gestellt bekam. Im April erzählt Maya dem CaMPMitarbeiter, dass sich der Kindsvater nach zweijähriger Beziehung leider von ihr getrennt hat. Maya ist bis heute nicht mehr straffällig geworden. Der Neustart scheint gelungen.
"Kleiner Mann ganz groß"
-
Fabio ist der älteste Sohn einer italienisch-kroatischen, bildungsfernen Familie. Mit seinen drei Geschwistern wächst er in einer grundsätzlich intakten, jedoch mit der Erziehung von Fabio überforderten Familie auf. Fabio wird verwöhnt, ihm werden keine Grenzen gesetzt. Trotzdem sind die Eltern äußerst bemüht und kooperativ, letztlich aber hilflos und haben keinen Einfluss auf ihn. Dies gipfelt darin, dass sie abends die Wohnungstüre abschließen, um Fabio am nächtlichen Verlassen der Wohnung zu hindern. Er aber überklettert den Balkon der im 3. Obergeschoss liegenden Wohnung.
Fabio fällt früh durch Verhaltensauffälligkeiten wie Konzentrationsmängel, Aggressivität und Störungen im Unterricht sowie Respektlosigkeiten im Umgang mit Lehrern auf. Die Schulrektorin teilt dies ihren Ansprechpartnern beim CaMP im Rahmen einer Schulsprechstunde mit und äußert Bedenken bzgl. der weiteren Entwicklung von Fabio.
Das CaMP informiert sofort die Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus, die nach einer ersten Bewertung die Gefährdung bzw. Delinquenz des Kindes in ihrer Drehscheibenfunktion in das Beratungszentrum umsetzt. Über den Rücklaufzettel wird dem CaMP der Sachbearbeiter beim Beratungszentrum mitgeteilt.
Das Beratungszentrum richtet frühzeitig eine Erziehungsbeistandschaft ein, die Fabio und seine Eltern in der Organisation des Alltags unterstützen soll. Noch als 13-Jähriger begeht er Ladendiebstähle. Zwar kommt er zu den Anhörungen beim CaMP, zeigt sich aber uneinsichtig. Seine Strafunmündigkeit ist ihm sehr bewusst und er nutzt sie aus. Zwei weitere Ladendiebstähle folgen.
Im Herbst 2010 schart sich um den jetzt 14-Jährigen eine Gruppe älterer Jugendlicher und junger Erwachsener aus einem benachbarten Stadtteil. Eine Phase erheblicher Straffälligkeit beginnt: Einbruchsdiebstähle, Pkw- Aufbrüche, Ladendiebstähle; jetzt auch einhergehend mit dem Konsum von Drogen, zumindest Marihuana.
Die Ermittlungen beim CaMP decken die erschwerten Begehungsweisen und Professionalität der Ladendiebstähle auf. Stehlgut sind hochpreisige Kleidung und elektronische Geräte zur Finanzierung des Marihuanakonsums. Die unverfrorene Tatausübung spricht für sich: so nehmen zwei aus der Gruppe in einem Elektronikmarkt je ein Laptop und warten in Kassennähe. Als sich dort kein Kunde mehr befindet, rennen sie mit den Laptops direkt an der Kassiererin vorbei aus dem Laden und flüchten.
Fabio nimmt innerhalb der Gruppe trotz seines jungen Alters eine führende Rolle ein, dominiert auch die jungen Erwachsenen und bringt den anderen Diebstahlstechniken bei, wie das Entfernen der Sicherungsetiketten, die Absicherung des Fluchtwegs u.ä. Fabio tritt gegenüber der Polizei selbstbewusst und forsch bis zur Unverschämtheit auf. Die erkennungsdienstliche Behandlung oder die
Entnahme einer Speichelprobe verweigert er selbstbewusst.Bei Wohnungsdurchsuchungen fordert er – nicht seine Eltern – einen Durchsuchungsbeschluss. Zu Terminen kommt er nur auf massiven Druck der Eltern und dann oft zu selbst gewählten Zeiten. Normverdeutlichenden Gesprächen ist er nicht zugänglich, von polizeilichen Maßnahmen zeigt er sich unbeeindruckt. Auf Tatvorwürfe reagiert er mit der Forderung, ihm Beweise vorzulegen, und streitet alles ab.
Im Rahmen der nächsten Hauskonferenz informiert das CaMP die drei Jugendrichterinnen über die Bildung der Gruppierung und deren Vorgehensweise; das Gericht ist nun auf das Eingehen entsprechender Anklagen vorbereitet. Fabio wird der Staatsanwältin als der Drahtzieher, als das Alphatier, geschildert. Bevor die Staatsanwältin ihn bei der Fallkonferenz persönlich kennenlernt, schickt sie ihm Botschaften über seine „Clique“. Den ersten Mittäter hatte sie kurz vor Weihnachten 2010 über das CaMP verwarnt und ihm angedroht, ihn bei der nächsten Tat zu inhaftieren.
Da er dies nicht geglaubt hat und kurz vor Weihnachten wiederum einen Einbruch begeht, wurde er vor Silvester in U-Haft genommen. Das hat die Clique sehr überrascht.
Bei der nächsten polizeilichen Ladung von Fabio, seine Eltern sind mitgekommen, findet nach der Vernehmung eine spontane Fallkonferenz bei der Staatsanwältin statt. CaMP und Jugendhilfe im Strafverfahren sind dabei. Fabio und seinen Eltern wird aufgezeigt, wie es momentan um ihn steht, welche Konsequenzen auf ihn zukommen können und wie er für sich „punkten“ kann:
Unter das Vergangene einen Schlussstrich ziehen, keine weiteren Straftaten mehr begehen, regelmäßig die Schule besuchen. Sein aufsässiges Verhalten zeigt aber, dass er nicht an ernsthafte Konsequenzen glaubt. Die Eltern zeigen sich hilflos und überfordert. Die Ermittlungsverfahren gegen ihn werden zügig abgeschlossen; bei den kleineren Delikten wird nach Absprache mit der Staatsanwältin auf ausführliche Ermittlungen verzichtet. Ziel ist die zeitnahe Terminierung einer Gerichtsverhandlung.
Vom CaMP wird in weiteren Fallkonferenzen bei der Staatsanwaltschaft, aber auch gegenüber dem Jugendgericht dringender Handlungsbedarf signalisiert. Die Anklagen werden dem Gericht von der Staatsanwältin angekündigt, die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ständig involviert. Fabio wird vom CaMP in das JugIt-Programm (Landesweites Programm Jugendliche Intensivtäter, kurz „JugIt“) aufgenommen.
Auch der Jugendrichterin wird schon bei der ersten Verhandlung im September 2010 deutlich, dass Fabio den Eltern längst entglitten zu sein scheint. Sie versuchen seine Kooperation sowie seine Straflosigkeit „zu erkaufen“, indem sie ihn durch tägliche Bargeldzahlungen von weiteren Diebstählen abzuhalten versuchen bzw. ihn zur Teilnahme an Terminen zu bewegen.
Fabio selbst fällt vor Gericht durch unangepasstes, distanzloses Verhalten und respektloses Benehmen auf. Berufliche Zukunftspläne kann er nicht formulieren, der Schulbesuch ist ihm offensichtlich lästig, er hortet Fehlzeiten. Mit der Schule ist abgemacht, dass er bei weiterem Schulschwänzen auf eine Schule für Erziehungshilfe wechseln muss.
Wegen eines Diebstahlsversuches bekommt er 35 Arbeitsstunden sowie die Verfassung eines Situationsberichts über seine schulische Situation auferlegt. Er soll sich mit seiner momentanen Lage konkret auseinandersetzen. Beiden Auflagen kommt er nicht nach. Zu den Arbeitsstunden erscheint er mit seiner Clique und erreicht, dass er am ersten Tag Hausverbot erhält. Die Arbeitsstunden werden nicht erledigt; das Arrestverfahren wird eingeleitet.
Schon vor der Anhörung für das Arrestverfahren kommt vom CaMP die Mitteilung, dass gegen Fabio – der den Stadtteil aufmischt – erneut ermittelt wird. Das Gericht steht in ständigem Mailkontakt zur Jugendgerichtshilfe und zum CaMP; die dortigen Rückmeldungen sind allesamt besorgniserregend.
Bis Ende Januar 2011 werden fast 30 Ermittlungsverfahren gezählt.
Wenige Wochen nach der ersten Verhandlung stellt Fabio den Schulbesuch ein. Im ersten Anhörungstermin zum Arrest im Januar 2011, anwesend auch sein Erziehungsbeistand, wird die schulische Perspektive abgeklärt. Das Beratungszentrum plant eine auswärtige Unterbringung, um Fabio der Gruppe, dem großstädtischen Umfeld und der Bemutterung durch die Eltern zu entziehen.
Ein Neustart soll möglich werden. Fabio wirkt unbeteiligt und wenig beeindruckt, sagt aber zu, sich die vorgeschlagenen Einrichtungen anzuschauen. Arrest wird an diesem Tag keiner verhängt, weil er die Arbeitsstunden – wenn auch verspätet – nachweist und verspricht, sich in eine Einrichtung zu begeben. Dies scheitert, weil keine Einrichtung zusagt und seine Eltern sich ebenfalls nicht für ein „Loslassen“ entscheiden können.
Es folgen mehrere telefonische Kontakte zwischen dem Beratungszentrum, der Jugendhilfe im Strafverfahren, dem Gericht und dem CaMP auch hinsichtlich einer fehlenden Beschulungsmöglichkeit.
Trotz intensiver Bemühungen und Gespräche mit den Eltern durch Beratungszentrum und dem CaMP, bleibt der Vater bei der Weigerung. Eine Maßnahme gegen den Elternwillen ist nicht möglich.
Bei der zweiten Arrestanhörung kommt es erneut nicht zum Arrestbeschluss, weil er seinen – lieblos verfassten und kurz formulierten – Situationsbericht zum Anhörungstermin mitbringt und damit die gerichtlichen Auflagen aus dem Urteil vom September 2010 nun vollständig erfüllt sind. Die Jugendhilfeleistungen müssen zwischenzeilich eingestellt werden, da weder Fabio selbst, noch seine Eltern die nötige Mitwirkungsbereitschaft zeigen.
Fabio gelingt es nach wie vor, die Eltern zu manipulieren. Immer wenn eine Besuchserlaubnis von Cliquenmitgliedern für ihren bereits inhaftierten Mittäter persönlich abgeholt wurde, bringt die Staatsanwältin weitere Botschaften rüber: Wenn ihr nicht aufhört, sperre ich euch ein.
Nachdem es beim nächsten auch so geschah, fängt Fabio an nachzudenken – und ändert überraschend sein Verhalten. Er erledigt seine Arbeitsstunden und Auflagen fristgerecht.
Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wird er zur Entnahme einer Speichelprobe beim CaMP vorgeladen. Er kommt pünktlich und gibt sie widerspruchslos ab. Rückmeldungen an Staatsanwaltschaft und Gericht erfolgen sofort.
Im Februar 2011 gehen bei Gericht die Anklagen gegen Fabio und „seine“ Gruppe aus den letzten drei Monaten 2010 ein. Der Schaden liegt bei über 20.000 Euro. Von insgesamt über 25 Anklagen werden etwa 10 verbunden und im Juli 2011 verhandelt.
Fabio – der im Vergleich zur letzten Verhandlung nachdenklicher wirkt – wird zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Vorbewährung verurteilt, was bedeutet, dass erst nach sechs Monaten über eine Bewährung entschieden wird; er bekommt eine Bewährungshelferin. Als Auflagen muss er 120 Arbeitsstunden, sieben Suchtberatungsgespräche – hiervon das erste drei Wochen
nach Rechtskraft –, sowie den regelmäßigen Schulbesuch durch zweimonatliche Bescheinigungen und das Halbjahreszeugnis nachweisen.Von nun an geht es – trotz anfänglicher Schwierigkeiten im Vorbewährungsverfahren – bergauf. Seit September 2011 absolviert Fabio zuverlässig ein Berufsvorbereitungsjahr. Er hält alle Termine und Absprachen ein. Den Kontakt zu seinen Mittätern bricht er ab und trainiert wieder im Fußballverein. Dem Gericht legt er im Anhörungstermin zur Bewährungsfrage im Februar 2012 einen negativen THC 7-Schnelltest vor, der keine Auflage war.
Seit August 2011 sind außer einer Schwarzfahrt keine neuen Anzeigen bekannt geworden. Im März 2012, sieben Monate nach Rechtskraft des Urteils, wird seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Er bleibt seiner Bewährungshelferin unterstellt, hat u.a. weiterhin den regelmäßigen Schulbesuch nachzuweisen.
Alle Beteiligten hoffen, dass er den nunmehr eingeschlagenen positiven Weg weiter geht. Die Entwicklung von Fabio wird weiter durch Fallkonferenzen im Rahmen des Intensivtäterprogramms im Haus des Jugendrechts begleitet.
„Drei haben die Hosen voll - Gewalt ist keine Lösung“
-
Es handelt sich um drei Heranwachsende mit türkischem Migrationshintergrund, die sich nach Erlangung des Hauptschulabschlusses auf der Suche nach einer dauerhaften beruflichen Perspektive befinden. Anfang des Jahres 2010 fallen sie durch Körperverletzungsdelikte in der Stuttgarter Innenstadt in den frühen Morgenstunden nach durchfeierter Nacht auf; die Alkoholisierung ist jeweils nicht unerheblich.
Enver hatte sich bereits im Jahr 2008 wiederholt u.a. wegen Körperverletzungsdelikten vor Gericht verantworten müssen. Ihm waren
Arbeitsstunden sowie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs aufgegeben worden, den Enver auch im Juni/Juli 2009 erfolgreich absolviert hatte.Im Februar 2010 kommt es in den frühen Morgenstunden in Stuttgart- Mitte zu einem Aufeinandertreffen von Enver und Serkan auf der einen Seite und dem Geschädigten und seinem Begleiter auf der anderen Seite. Alle Beteiligten sind nicht unerheblich alkoholisiert. Wegen einer gefühlten Störung durch den Lichtstrahl einer Taschenlampe schlägt Enver dem Geschädigten mehrfach grundlos mit der Faust ins Gesicht. Aufgrund des Aufheulens von Polizeisirenen lässt Enver schließlich vom Geschädigten ab.
Die Beteiligten flüchten in unterschiedliche Richtungen, wobei es wenige Minuten später zu einem weiteren – wohl zufälligen – Zusammentreffen der beiden Gruppen kommt. Enver und Serkan verfolgen den Geschädigten, Enver schlägt diesem erneut in aggressiver Weise mehrfach grundlos mit der Faust ins Gesicht. Erst aufgrund des Eingreifens von Polizeibeamten lässt Enver dann vom Geschädigten ab. Dass sich auch Serkan tatsächlich aktiv an der Schlägerei beteiligt hatte, lässt sich in der Hauptverhandlung nicht sicher feststellen; Fakt bleibt, dass er durch seine Anwesenheit die Tat ermöglichte und eine Gegenwehr des Geschädigten verhinderte.
Enver und Serkan sind in der Hauptverhandlung der Ansicht, sich nur gewehrt zu haben (Enver) bzw. nur geschlichtet (Serkan) zu haben. Das Verfahren gegen Serkan wird in der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 47 JGG eingestellt. Enver wird wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Schuldspruch nach § 27 JGG belegt.
Etwa gleichzeitig geht eine weitere Anklageschrift gegen Serkan, Enver und Yusef beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ein. Es handelt sich wieder um ähnliche Vorwürfe. Die Tat datiert vom Mai 2010. Wegen einer gefühlten Störung durch das Anbieten von Betäubungsmitteln kommt es zwischen Enver und dem Geschädigten in den frühen Morgenstunden vor einer Diskothek in der Stuttgarter Innenstadt zu einer Auseinandersetzung. Nach den ersten Schlägen durch Enver gegen den Geschädigten mischen sich auch Serkan und Yusuf, die dem flüchtenden Geschädigten gefolgt waren, in die Auseinandersetzung ein. Yusuf leistet nach dem Eintreffen der Polizei noch Widerstand gegen die Polizeibeamten. Serkan hatte zum Tatzeitpunkt einen Schlagring bei sich.
In der Hauptverhandlung, die kurze Zeit nach der Anklageerhebung stattfindet, stellen sich alle drei erneut als „Opfer“ dar: Ihren Aussagen bei der Polizei würde aufgrund ihres türkischen Migrationshintergrundes grundsätzlich nie Glauben geschenkt, sie hätten sich bei der Auseinandersetzung nur gewehrt und seien zudem bei dieser auch selbst verletzt worden. Von der Polizei seien sie in der Tatnacht aufgrund ihres Aussehens und ihres Migrationshintergrundes wie „der letzte Dreck“ behandelt worden. Sie würden aufgrund ihres Migrationshintergrundes oft falsch behandelt werden. Sie würden hier in Deutschland einfach nicht akzeptiert werden, was das eigentliche Problem sei.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus dem Haus des Jugendrechts vertritt wieder ihre Anklage in der Hauptverhandlung. Man kennt sich bereits aus dem vorangegangenen Verfahren und kann hieran anknüpfen. Aufgrund des Aussageverhaltens der Angeklagten in der Hauptverhandlung wird klar, dass ein neuer Hauptverhandlungstermin mit weiteren Zeugen erforderlich ist, zum einen zur Absicherung der Beweislage, zum anderen aber auch – und das ist wichtig –, um Zeit zu gewinnen, eine passgenaue strafrechtliche Lösung für die drei Angeklagten zu finden.
Die üblichen Sanktionsmöglichkeiten (Jugendstrafe, Arbeitsstunden,etc.) wären – und darüber sind sich alle einig – nicht geeignet, bei den drei Angeklagten eine Verhaltensänderung herbeizuführen.
Bis zum Fortsetzungstermin zwei Wochen später kommt es zu einem intensiven Kontakt zwischen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus dem Haus des Jugendrechts, der Jugendhilfe im Strafverfahren, aber auch dem Gericht. Es wird intensiv nach Lösungen gesucht, wie man die drei Angeklagten zum einen „aus ihrem Schmolleck“ des Sich-Schlecht-Behandelt-Fühlens herausholen kann und sie zum anderen auch für die Opfersicht bzw. das Leid der Opfer sensibilisieren kann.
Eine Idee wird – unter Einbeziehung einer Mitarbeiterin des Täter- Opfer-Ausgleichs – gefunden. Den drei Angeklagten soll zur Auflage gemacht werden, für die Gewaltpräventionswoche in einem Stuttgarter Stadtbezirk einen Workshop bzw. eine Veranstaltung zum Thema „Warum werden junge Migranten aus ihrer Sicht gewalttätig“ vorzubereiten und durchzuführen und dies dem Geschädigten als symbolische Wiedergutmachung anzubieten, da dieser einen Täter-Opfer-Ausgleich bereits im Vorfeld der Anklageerhebung abgelehnt hatte.
Es kommt zum Fortsetzungstermin. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus dem Haus des Jugendrechts ist wieder anwesend.
Weitere Zeugen werden vernommen. Alle drei Angeklagten räumen von sich aus ein, dass sie sich im ersten Hauptverhandlungstermin nicht adäquat verhalten haben. Dies ist möglich, weil man sich in der Zwischenzeit kennt. Die drei haben wieder mit „ihrer“ Staatsanwältin, „ihrer“ Richterin und „ihrer“ Vertreterin der Jugendhilfe im Strafverfahren zu tun.So bekommen die Angeklagten, und das obwohl die Beweislage auch für eine Verurteilung ausreichend gewesen wäre und trotz des Umstands,dass sie zum Teil einschlägig vorbestraft sind, alle drei die Chance einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens nach § 47 JGG. Und zwar tatsächlich gegen die Auflage, eine Veranstaltung oder einen Workshop für die Gewaltpräventionswoche nach näherer Weisung der Jugendhilfe im Strafverfahren vorzubereiten und durchzuführen.
Die drei sind einverstanden und erst einmal hoch motiviert. Sie schreiben einen Entschuldigungsbrief an den Geschädigten und teilen ihre Bereitschaft zur symbolischen Wiedergutmachung mit. Das Gericht hält engen Kontakt zu der für die drei nun für das Projekt zuständigen Mitarbeiterin des Täter-Opfer-Ausgleichs.
In der Umsetzung und in der Zusammenarbeit mit der Mitarbeiterin des Täter-Opfer-Ausgleichs, die die drei Angeklagten bei der Vorbereitung ihrer Veranstaltung begleitet und betreut, zeigen sich Probleme und Schwierigkeiten, insbesondere zum Thema Verlässlichkeit und Termineinhaltung. Es bleibt eine Arbeit auf den „letzten Drücker“. Der Mitarbeiterin des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es wenige Tage vor dem eigentlichen Projekttag „zu bunt“ und sie stellt ihre aktive Unterstützung ein.
Die drei mühen sich alleine ab und arbeiten tatsächlich einen guten Vortrag aus. Aber wer kommt am eigentlichen Projekttag nicht zur geplanten Veranstaltung in einer 7. Klasse einer Hauptschule? „Unsere“ drei Angeklagten.
Die Mitarbeiter des Täter- Opfer-Ausgleichs halten daraufhin die Veranstaltung mit der Klasse allein und leiten den drei Heranwachsenden die Rückmeldung der Klasse weiter, dass diese tief enttäuscht darüber ist, weil sie nicht gekommen sind.
Später räumen die drei gestandenen Heranwachsenden ein, aus „Angst“ vor den pubertierenden Schülern mit ihrem, nicht mehr mit
der Mitarbeiterin des Täter-Opfer-Ausgleichs im Detail abgesprochenen Vortrag zu scheitern und vielleicht „ausgelacht“ zu werden, nicht erschienen zu sein.Die Frage ist nun, was tun? Eine Wiederaufnahme des Verfahrens und Verurteilung der drei Angeklagten nun 1 ½ Jahre nach der Tat? Die Lösung findet sich nach persönlicher Kontaktaufnahme zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe im Strafverfahren in einem Anhörungstermin zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verfahren doch noch endgültig nach § 47 JGG eingestellt werden kann.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus dem Haus des Jugendrechts ist auch bei diesem Anhörungstermin wieder anwesend. Die betroffenen Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind im Vorfeld wieder eingeschaltet. Im Anhörungstermin wird die aktuelle Situation der drei Angeklagten erörtert, ebenso die Umstände für die Schwierigkeiten der drei bei der Umsetzung ihrer Auflage aus der vorläufigen Einstellung. Es wird erkennbar, dass sich alle drei für ihre Unzuverlässigkeit schämen.
Neue Strafverfahren sind bei allen Angeklagten in der Zwischenzeit nicht bekannt geworden. Die drei Angeklagten erkennen in ihrem früheren Freizeitverhalten des Durchfeierns von Nächten in größerer Gruppe in der Stuttgarter Innenstadt mit nicht unerheblichem Alkoholgenuss mittlerweile auch selbst ein Gefährdungspotential für eine „Verwicklung“ in weitere körperliche Auseinandersetzungen.
Die drei bekommen von Seiten „ihrer“ Richterin und „ihrer“ Staatsanwältin nochmals eine weitere letzte Chance. Enver, Serkan und Yusuf müssen innerhalb kurzer Zeit
1. einen Entschuldigungsbrief für die betroffene Klasse schreiben,
2. einen Geldbetrag in Höhe von 300,- Euro für die Klassenkasse der betroffenen Klasse aufbringen und
3. ihre vorbereiteten Unterlagen der betroffenen Klasse zur Verfügung stellen.
Sie sind einverstanden. Alles klappt. Sie halten die ihnen gesetzten Fristen ein. Als die Mitarbeiterin des Täter-Opfer-Ausgleichs der betroffenen Hauptschulklasse den Geldbetrag, den Entschuldigungsbrief und die Unterlagen kurz vor Weihnachten 2011 persönlich übergibt, trifft sie auf ein fassungslos glückliches Schweigen.Hier der Entschuldigungsbrief (wortwörtlich, unkorrigiert):
„ Hey Jungs, hey Mädels,
also ersteinmal wollten wir uns bei den gesamten Schülern der 7b und natürlich bei eurem Lehrer entschuldigen, dass wir am 13.10.2011, nicht in eurer Klasse erschienen sind. Ihr seid sicherlich enttäuscht darüber das ihr unser, mit Mühe vorbereiteten, Vortrag über Gewalt nicht ansehen konntet. Aber da ihr schon alt genug seid wisst ihr sicherlich worum es im Endefekt in diesem Vortrag ging und zwar „Gewalt ist keine Lösung“.
Sicherlich kann man mit Gewalt was erreichen aber im Endefekt kommt immer alles zurück, sei es im Sinne von Strafen (hohe Geldstrafen bis hin zum Knast), Gewissensbisse oder Schicksalschlägen … den jeder der zuhaut hat auch selbst Schläge bekommen und spätestens dann weiß man das Gewalt gar nicht so Toll ist … ein wahrer Krieger gewinnt den Kampf, ohne kämpfen zu müssen … denn die grösste Waffe eines Kriegers ist sein Verstand und im dem Sinne behandelt andere Menschen mit Respekt und falls euch etwas nicht passt dann versucht es mit eurem Mundwerk zu klären und einen Mittelweg zu finden …
Tja wir haben unseren Vortrag zwar nicht vortragen können aber dafür spenden wir euch 300,- Euro in eure Klassenkasse … wir glauben damit können wir eure Entäuschung schnell wieder vergessen lassen …
Macht was sinnvolles mit eurem Geld, unternimmt alle was zusammen, oder geht was leckeres essen. Es ist euch überlassen da es euer Geld ist.
Mit freundlichen Grüßen
Serkan, Yusuf und Enver“
(Namen geändert)Die Klasse antwortete mit mehreren Briefen, in denen sie sich bedankt und mitteilt, dass ihnen dadurch Ausflüge ermöglicht wurden, die sie sich sonst nicht leisten hätten können. Das Verfahren gegen die drei Angeklagten wird nun nach § 47 JGG endgültig eingestellt. Auch der Schuldspruch nach § 27 JGG gegen Enver konnte in der Zwischenzeit getilgt werden.
Wie sich gezeigt hat, braucht man manchmal einen langen Atem und ungewöhnliche Ideen. Die persönliche Beziehung zu den Angeklagten, die erst durch den face-to-face-Kontakt im Haus des Jugendrechts möglich geworden ist, hat sich zum Wohl der Allgemeinheit bezahlt gemacht.
„Immer am Dienstag, 10.45 Uhr…“
-
… erfolgt der Anruf von Kevin. Und das jetzt schon seit vielen Monaten.
Kevin ist seit kurzem strafmündig. Sein Sozialverhalten ist gestört. Er ist psychisch auffällig. Die Eltern sind geschieden. Die Mutter ist wieder verheiratet. Er ist mal bei der Mutter, mal beim Vater. Viele Jugendhilfemaßnahmen waren ohne sichtbaren Erfolg. Ein Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie wurde notwendig.
Schließlich landet er bei uns im Bezirk. Hier gibt es eine Jugendwohngruppe mit besonderer Konzeption für extrem auffällige junge Menschen. Dort sind die, an denen viele andere gescheitert sind und die häufig aus Psychiatrien kommen, so wie er auch. Es sind die sogenannten „hoffnungslosen“ Fälle. Wenn er seine Medikamente nicht einnimmt oder es in seinem Umfeld zu Spannungen kommt, wird Kevin sehr aggressiv, wütend und „bockig“.
Eigentlich ist er ein intelligenter Junge, der sich oft selbst im Weg steht.
Durch die Hauskonferenzen kennen alle vier Institutionen anlassunabhängig die Konzeption, die Leitung und das Bemühen, trotz der Vorgeschichten eine neue Chance und einen neuen Start zu ermöglichen. Hierdurch besteht ein persönlicher Kontakt zu den Mitarbeitern und damit ein „kurzer Draht“.
Strafrechtlich ist Kevin bislang noch nicht aufgefallen. Von der Jugendwohngruppe werden die Aggressionstaten, die es schon immer gab – auch vor der Strafmündigkeit – angezeigt. Anlässlich der ersten Anzeigen ist die Staatsanwaltschaft sofort durch die Polizei informiert worden. Kevin ist auch bei Hauskonferenzen Thema.
Die in der ersten Verhandlung wegen Körperverletzung auferlegten Arbeitsstunden hat er nicht zeitnah erledigt. Bereits in der zweiten Verhandlung wegen Körperverletzung wird bei Gericht durch deutliche Grenzsetzung reagiert. Er merkt – und muss merken – dass der Spielraum kleiner wird. Und tatsächlich leistet er nun die 100 Stunden in der vorgegebenen Zeit ab und vermeidet damit den Arrest. Er weiß, dass alle informiert sind, ein Rahmen gesetzt wird und er aber auch in diesem Rahmen eine faire Chance hat.
In einem weiteren Fall wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung einer Erzieherin war die Polizei im Haus des Jugendrechts alarmiert worden, und war sofort vor Ort in der Einrichtung. Alle Beteiligten, einschließlich Kevin, wurden von der zuständigen Beamtin vernommen.
Er selbst findet sein Verhalten „witzig“. Die Vernehmungsbeamtin der Polizei, die durchgängig für ihn zuständig ist und die er von Angesicht zu Angesicht kennt (face to face) weiß nicht, ob er nicht verstehen will oder nicht verstehen kann. Kevin gibt ihr gegenüber an, dass er und sein Kumpel die ganze Sache mit der Erzieherin gemacht haben, weil „es sonst so langweilig ist, wir hatten nichts zu tun. Im Lehrerzimmer hat sie uns dann noch ein paar Angebote gemacht. Wir hatten aber keine Lust darauf. Wir haben ihr dann auch gleich gesagt, dass wir das Ganze machen, weil uns langweilig ist“.
Die Beamtin hat den Eindruck, dass Kevin sich nicht über die Tragweite seines Verhaltens im Klaren ist. Die Rechtfertigung für sein Fehlverhalten war Langeweile, also das Unvermögen der Einrichtung, ihm spannende Angebote zu unterbreiten. Dies reicht Kevin als Entschuldigung für seine Straftat aus.
Es gibt Fallkonferenzen mit der Polizei, der Leitung der Wohngruppe und der Staatsanwaltschaft. Bereits zu Anfang seiner strafrechtlichen Auffälligkeiten war er schon zur Staatsanwältin im Haus des Jugendrechts gebracht worden. Er kennt auch sie.
Bei der nächsten Verhandlung – wegen dieser Tat – wird eine Woche Arrest verhängt. Der Arrest wird, wie üblich, nicht gleich vollstreckt. Und dann der Anruf. Die Staatsanwältin erinnert sich: „Kevin hat einen Mitinsassen angegriffen, der danach aus der Nase blutete und eine aufgeplatzte Lippe hatte. Der Mitarbeiter des auswärtigen – zuständigen – Jugendamts teilt mit, dass er jede Verantwortung für Kevin jetzt ablehne. Die Jugendwohngruppe könne ihn nicht mehr halten. Er fordert, Kevin sofort einzusperren. Kevin könne weder zu seiner Mutter noch zu seinem Vater. Er halte ihn für gefährlich, für ein „Monster“. Er jedenfalls mache den Aktendeckel jetzt zu. Er sei nicht mehr zuständig.“
Die Staatsanwältin berichtet, dass ihr buchstäblich der Mund offen stehen blieb. Tatsächlich ist der Mitarbeiter des Jugendamtes aber einfach hilflos.
Sie berichtet weiter. Als der Leiter der Wohngruppe sie anrief, sei sie schon etwas gefasster gewesen. Kevin befand sich nun seit 1 ½ Jahren in dieser Wohngruppe und dennoch war der Leiter ratlos. Auch er forderte zuerst die sofortige Inhaftierung. Er sah keine Möglichkeit mehr, den 15-Jährigen noch über Nacht bei sich zu behalten.
Hier bewährten sich die Strukturen des Haus des Jugendrechts und die Vernetzungen. Ein paralleles, zeitnahes, abgestimmtes Vorgehen „Hand in Hand“ gehört zum Standard.
Die Staatsanwältin machte dem Leiter der Wohngruppe klar, dass er für Kevin im Moment zuständig sei, aber auch, dass im Haus des Jugendrechts unter Mithilfe aller Institutionen nach einer Lösung gesucht werde.
Die Lösung wurde gefunden. Die zuständige Jugendrichterin entschied, dass aus erzieherischen Gründen der Arrest, der bei der letzten Verhandlung verhängt wurde, sofort vollstreckt werden müsse. Sofort hieß aber nicht heute Abend, sondern am nächsten Morgen. Die zuständige Arrestanstalt sah die Dringlichkeit ein und machte mit. Also Arrestbeginn am nächsten Morgen. Nun hatte die Jugendwohngruppe die Aufgabe, Kevin über Nacht zu betreuen, obwohl man von ihm das Schlimmste befürchtete. Die Sozialarbeiterin im Jugendarrest wurde durch das Haus des Jugendrechts über die Problematik informiert.
Der Arrestvollzug wurde genutzt und ein Gespräch in der Jugendwohngruppe geführt. Der zuständige Jugendamtsvertreter hatte die Mutter mitgebracht. In dem Gespräch versuchte die Staatsanwältin der Mutter klarzumachen, dass jemand, der wie sie so viel Energie ausstrahlt, und den sie aufgrund ihres Verhaltens im Gespräch für eine Sozialarbeiterin hielt, davon auch ihrem Sohn etwas mitgegeben hat oder mitgeben muss.
Jedenfalls sagte die Mutter zu, Kevin aus dem Arrest abzuholen und ihn zunächst übers Wochenende bei sich aufzunehmen. Aus der Konferenz hat sie gegen 20.00 Uhr mit ihrem Lebenspartner telefoniert, der gar nicht begeistert war. Infolge ihrer Überredungskünste willigte dieser ein und sie „setzte sich durch“.
Direkt nach der Arrestverbüßung war die Gerichtsverhandlung in anderer Sache (Körperverletzung zu Lasten eines Betreuers) terminiert worden, in der auch die letzte Tat zu Lasten eines Mitinsassen angesprochen wurde. Auch hier bewährten sich die Zusammenarbeit und die kurzen Wege.
In der Verhandlung signalisierte der auswärtige Jugendamtsvertreter, dass er Haft favorisiere und die weitere Verantwortung für Kevin nicht übernehme. Die neuerliche Straftat als solche rechtfertigt aber keine Haft.
Auch die früheren Straftaten sind ohne größere Folgen geblieben und bewegten sich eher im unteren Bereich der Gewaltausübung.
Hilflosigkeit ist kein Haftgrund.Für eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie liegen die Voraussetzungen nicht vor. Die Verhandlung wird nicht durch Urteil abgeschlossen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens wird angeordnet, damit eine valide Basis für die Zukunft vorliegt.
Kevin “bockt“. Er sagt, er will zurück in die Einrichtung und seine Schule zu Ende machen. Zu einem Sachverständigen gehe er nicht und in die Psychiatrie gehe er auch nicht. Er ist enttäuscht, dass er nicht mehr zurück ins Heim kann. Mutter und Vater sind nicht in der Verhandlung. Kevin ist buchstäblich „allein“ und das in der „Fremde“.
Hier bewährt sich erneut, dass die agierenden Personen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht sich kennen. Auch Kevin kennt uns alle persönlich. „Seine“ Staatsanwältin vertritt die Anklage. Alle haben – je nach Funktion – schon in verschiedenen Situationen gestützt, geschoben, aber auch gestoppt, vor allem nie aufgegeben. Er weiß auch, dass er sich auf Ankündigungen verlassen kann. Es wird ihm erklärt, dass die Begutachtung erzwungen werden kann.
Es wird ihm weiter erklärt, dass dies nicht geschehen wird, wenn er sich regelmäßig dienstags um 10.45 Uhr telefonisch beim Gericht meldet und zum Gutachter geht, wenn dieser einen Termin festsetzt.
Er weiß, dass die Erstattung des Gutachtens erst in Monaten ansteht und in dieser Zeit er seine Versprechen einhalten muss und auch keine weiteren Straftaten mehr begehen darf. Die jetzige Zeit muss – soweit möglich – genutzt werden. Nur genutzte Zeit ist sinnvolle Zeit. Beschleunigung allein ist nicht immer erzieherisch sinnvoll.
Fast jede Woche ist Kevin wo anders: Bei Mutter, Vater, Bruder oder Schwester. Kevin ruft verlässlich um 10.45 Uhr beim Gericht an. Häufig sagt er am Telefon es gehe ihm „so na ja – eher schlecht“. Keiner wolle ihn richtig. Jeder hat aber durchaus seine Gründe, sich nicht intensiv mit ihm zu befassen. Kevin ist und bleibt schwierig.
Irgendwann sagt er, er sei eigentlich ganz neugierig, was der Sachverständige so herausfinde. Es sei aber noch so lange bis zum Termin, ob er bis dahin etwas tun könne, vielleicht für den Geschädigten. Er habe sich nicht korrekt verhalten. All dies kommt aber nur „scheibchenweise“. Er ist extrem misstrauisch.
Die Telefongespräche sind jeweils nur sehr kurz. Über die früheren Kontakte und auch die weiteren Informationen durch die Leitung der Jugendwohngruppe, die – obwohl nicht mehr zuständig – wertvolle Tipps gibt, gelingt es, Verbindung über den formalen Aspekt hinaus aufzubauen.
Zwischenzeitlich ist er etwas länger bei der Schwester, die außerhalb des Landesteils wohnt. Mit Hilfe der Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts gelingt es, Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe am Wohnort der Schwester zu bekommen.
Über die Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts wird organisiert, dass nach Ableistung von Arbeitsstunden im Bezirk der Schwester über den Verein Starthilfe in Stuttgart Schmerzensgeld an das Opfer ausbezahlt wird. Mit der Staatsanwältin ist diese Vorgehensweise abgesprochen, und die Jugendhilfeeinrichtung, in der der Geschädigte wohnt, ist informiert. Die Arbeitsstunden erledigt Kevin sehr zügig.Seit kurzem ist Kevin in einer Pflegefamilie, die vom für ihn zuständigen Jugendamt organisiert wurde. Auch dies war bei einem der Telefonate ganz kurz Thema. Die Idee kam von Kevin.
Bei einem der letzten Telefonate hat Kevin darum gebeten, ihn nicht wieder an jemand anderen weiterzugeben. Hier würden ihn alle kennen und wenigstens wissen, was Sache ist. Er gibt an, er sei doch kein „gefährliches Monster“.
Wieder einmal ist uns klar, welch langen Atem wir alle brauchen, dass über die Aktenkenntnis hinaus eine umfassende persönliche Kenntnis des jungen Menschen und eine gute Vernetzung erforderlich sind.
Das ist auch für Kevin „anders“ und eine neue Chance, obwohl wir „nur“ im Rahmen der JGG-Vorschriften agieren.
„… Ich warte auf den nächsten Anruf am Dienstag, um 10.45 Uhr.“