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Impulse
„Die Empfehlung kann nur sein, dass sich dieser richtige Weg überall kommuniziert. Sie jedenfalls plädiere dafür, das
Modell – oder Module davon – weiter zu kopieren.“
Damalige Bundesjustizministerin Frau Herta Däubler-Gmelin am 12.12.2000 in der Stuttgarter
Zeitung, nach ihrem Besuch im Haus des Jugendrechts.
Unsere Erkenntnisse, Erfahrungen und Arbeitsweisen wurden zum Teil landesweit übernommen, um von einer „Insellösung“ zu einer „Flächenlösung“ zu kommen.
Zum 1. Januar 2005 wurden zentrale Elemente aus dem Haus des Jugendrechts wie das Wohnortprinzip, die Regionalisierung und die Parallelbefassung in ganz Baden- Württemberg übernommen. Die Bearbeitung von Jugendstrafverfahren wurde landesweit behördenübergreifend durch interministerielle Richtlinien reformiert.
Wohnortprinzip
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Bei Straftätern unter 18 Jahren (im Haus des Jugendrechts unter 21 Jahren) ermittelt die für deren Wohnsitz zuständige Polizei, unerheblich wo die Straftat begangen wurde.
Regionalisierung
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Den Jugendsachbearbeitern der Polizei wurden von den Staatsanwaltschaften und Jugendämtern feste Ansprechpartner benannt. Regelmäßiger Informationsaustausch und Fallkonferenzen wurden initiiert.
Parallelbefassung
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In besonderen Fällen wird die Staatsanwaltschaft von der Polizei sofort über den Beginn des Ermittlungsverfahrens informiert. Die Staatsanwaltschaft bindet zeitnah die Jugendgerichtshilfe mit ein, Ermittlungsschritte und Maßnahmen werden abgestimmt.
Vorbild
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Module oder die gesamte Kooperationsstruktur unseres Haus des Jugendrechts waren Vorbild für weitere Einrichtungen in ganz Deutschland.
Bis heute wurden folgende Häuser des Jugendrechts (*in Thüringen mit der Bezeichnung "Jugendstation") eröffnet:
- 2000 Gera / TH*
- 2005 Ludwigshafen / RP
- 2008 Mainz / RP
- 2009 Köln / NRW
- 2009 Kaiserslautern / RP
- 2010 Trier / RP
- 2010 Wiesbaden / HE
- 2011 Frankfurt-Höchst/Main / HE
- 2011 Jena/Saale-Holzland-Kreis / TH*
- 2012 Pforzheim-Enzkreis / BW
- 2014 Paderborn / NRW
- 2014 Koblenz / RP
- 2015 Mannheim / BW
- 2015 Leipzig / SN
- 2015 Frankfurt-Nord/Main / HE
- 2016 Dortmund / NRW
Anerkennung
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Die breite Anerkennung des Haus des Jugendrechts spiegelt sich auch in der Baden-Württembergischen Landespolitik wieder. Schon in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP/DVP im Jahre 2001 wurde zur Gewährleistung der inneren Sicherheit „eine Ausdehnung des erfolgreichen Modellprojektes Haus des Jugendrechts auf weitere geeignete Standorte“ festgeschrieben.
„Ausgehend von den überaus positiven Erfahrungen mit dem ,Haus des Jugendrechts‘ in Stuttgart-Bad Cannstatt streben wir eine Ausweitung solcher Einrichtungen auf andere geeignete Städte in Baden- Württemberg an.“
Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die GRÜNEN und SPD vom 09.05.2011
Bis heute hat diese Vision ihre Kraft nicht verloren
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„Schon heute, am Tag der Eröffnung, ist der Name ,Haus des Jugendrechts’ eine bundesweit bekannte ,Markenbezeichnung’. Sie stößt allseits auf großes Interesse und hohe Erwartungen. Dabei kann man freilich sehr unterschiedliche Reaktionen auf die Bezeichnung und die dahinter stehende Idee erleben: Manche empfinden beides als zu ,soft’, auf andere wirkt es zu strafrechtslastig’. Wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte.“
Erklärung des damaligen Justizministers Prof. Dr. Ulrich Goll zur Eröffnung des Haus des Jugendrechts, am 7. Juni 1999.Wir wissen, dass wir zur Verwirklichung unserer Vision und für unsere tägliche Arbeit die Unterstützung der Politik brauchen und wir sind sehr dankbar dafür, dass wir auf sie bauen können.
Auch in Zukunft benötigen wir diesen Rückhalt, um in der Auseinandersetzung und Begegnung mit gefährdeten jungen Menschen rechtzeitig kreative Wege gehen zu können.Genutzte Zeit ist sinnvolle Zeit. Wir können nicht das Leben eines jungen Menschen „umkrempeln“, wollen aber den einen oder anderen Stein ins Rollen bringen oder auch rechtzeitig anhalten. Das genaue Hinschauen ermöglicht es uns, die bessere Maßnahme
zu finden.
Der Umgang mit den jungen Menschen ist für Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Gericht ein anderer geworden. Der Kontakt zu ihnen und zu den Eltern ist weniger formal, stattdessen persönlicher und direkter.
Die bessere Kommunikation sorgt für größere Akzeptanz, auch und gerade bei schwierigen Entscheidungen.
Wir wollen auch weiterhin am „Puls der Jugend“ bleiben und neuen Erscheinungsformen von Kriminalität rechtzeitig die Stirn bieten.
Die Zusammenarbeit mit Schule und Jugendhilfeeinrichtungen ist unabdingbar.
Wir wollen aufzeigen, was eine optimierte und dynamische Zusammenarbeit leisten kann.Trotz aller gemeinsamen Anstrengungen ist der junge Mensch aber auch selbst gefordert.
„Mir wurde versucht bewusst zu machen, hey, wenn du so weiter machst, kommst Du auf die falsche Bahn.“
„Ich berate sie (Red.: die Jugendlichen) auch, dass sie zum Haus des Jugendrechts gehen sollen, weil die können dir helfen. Aber wenn du nicht hingehst, dann kann’s schlimmer werden.“
Rundfunkinterview des 30-jährigen Hakan beim Deutschlandfunk.
Im Alter von 14-18 Jahren hatte er „Kontakt“ mit dem Haus des Jugendrechts.