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Impulse



„Die Empfehlung kann nur sein, dass sich dieser richtige Weg überall kommuniziert. Sie jedenfalls plädiere dafür, das Modell – oder Module davon – weiter zu kopieren.“

Damalige Bundesjustizministerin Frau Herta Däubler-Gmelin am 12.12.2000 in der Stuttgarter Zeitung, nach ihrem Besuch im Haus des Jugendrechts.

Unsere Erkenntnisse, Erfahrungen und Arbeitsweisen wurden zum Teil landesweit übernommen, um von einer „Insellösung“ zu einer „Flächenlösung“ zu kommen.

Zum 1. Januar 2005 wurden zentrale Elemente aus dem Haus des Jugendrechts wie das Wohnortprinzip, die Regionalisierung und die Parallelbefassung in ganz Baden- Württemberg übernommen. Die Bearbeitung von Jugendstrafverfahren wurde landesweit  behördenübergreifend durch interministerielle Richtlinien reformiert.

Wohnortprinzip

Regionalisierung

Parallelbefassung

Vorbild

Anerkennung

Bis heute hat diese Vision ihre Kraft nicht verloren

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