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Wer steckt dahinter?
Polizei
Im Kernbereich des Haus des Jugendrechts Stuttgart arbeiten neun Sachbearbeiter der Schutz- und Kriminalpolizei, sowie 1, 5 Servicestellen
(Angestellte). Die Beamten bearbeiten grundsätzlich sämtliche Straftaten die von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in den
Stadtbezirken Stuttgart Bad Cannstatt mit den Wohngebieten Burgholzhof, Hallschlag und Sommerrain sowie in Stuttgart-Münster begangen
werden.
Von der Bearbeitung ausgenommen sind Tötungsdelikte sowie der Handel mit Betäubungsmitteln.
Der Erweiterungsbereich erfasst drei Polizeireviere mit den Stadtbezirken Untertürkheim, Obertürkheim, Feuerbach, Mühlhausen, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen. Die 11 Jugendsachbearbeiter der Polizeireviere arbeiten weiter dezentral auf ihren Dienststellen.
Staatsanwaltschaft
Die Aufgabe Staatsanwaltschaft ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Sie ist die Herrin des Verfahrens. Im Vergleich zum
Erwachsenenstrafrecht, wo es in erster Linie um Sanktionierung geht, steht im Jugendstrafrecht jedoch primär der Erziehungsgedanke im
Vordergrund.
Die beiden Staatsanwälte im Haus des Jugendrechts (Kernbereich und Erweiterungsbereich) sind durch ihre räumliche Nähe zur
Polizei bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens in den Sachverhalt eingebunden und stehen der Polizei und dem Jugendamt als
Ansprechpartner zur Verfügung. Durch die frühe Einbindung können bereits zu Zeitpunkt die Weichen für eine sinnvolle
erzieherische und zeitnahe Reaktion auf den straffälligen jungen Menschen gestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Ermittlungsverfahren unter Anwendung der Diversionsrichtlinien ab. Dies bedeutet, dass es nicht
in jedem Fall zu einer Anklageerhebung kommen muss. Vielmehr können in geeigneten Fällen Auflagen auch seitens der
Staatsanwaltschaft erteilt werden, ohne dass es der Mitwirkung eines Gerichts bedarf. Ist eine erzieherische Intervention durch das Gericht
erforderlich, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und wirkt u.a. an der Hauptverhandlung mit.
Jugendamt
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts werden von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes der Stadt
Stuttgart wahrgenommen. Sie nehmen regelmäßig an Fall- und Hauskonferenzen im Haus des Jugendrechts teil und können nach
einer Fallkonferenz bereits ambulante Hilfen einleiten, während das polizeiliche Ermittlungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossen ist.
Für die Jugendlichen sind im Kernbereich 1, 3 Personalstellen vorgesehen. Im Erweiterungsbereich gibt es insgesamt drei
Beratungszentren.
Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt
Zuständig für die Jugendlichen im Haus des Jugendrechts sind drei Jugend(schöffen)richterinnen (Kernbereich und
Erweiterungsbereich) beim Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit sind sie nicht direkt im Haus des
Jugendrechts untergebracht. Sie nehmen jedoch an den regelmäßigen Hauskonferenzen und Informationsveranstaltungen teil.